(vgl. Vorakten, act. 601). An der vorinstanzlichen Augenscheinsverhandlung bestätigte der Vertreter der kantonalen Fachstelle, dass den Reitern genügend Ausrittmöglichkeiten zur Verfügung ständen, wenn sie an Flugtagen das Gebiet Langacher nicht durchqueren wollten. Es gebe sehr viele Ausrittmöglichkeiten, auch auf der anderen Seite der Autobahn; die Gegend sei hier sehr gross (Vorakten, act. 676 [Votum BC.]). Die Vorinstanz hielt entsprechend korrekt fest, dass auch das Gebiet südlich der Autobahn in Frage komme, da westlich des Modellflugplatzes eine Autobahnunterführung und östlich eine Autobahnbrücke zur Verfügung ständen.