Dass der Reit- und der Modellflugbetrieb ansonsten miteinander verträglich sind, hielt nicht nur die Vorinstanz zutreffend fest, sondern lässt sich auch den Ausführungen des DFR, Abteilung Landwirtschaft, entnehmen. Dieses hielt als kantonale Fachstelle fest, nach Angaben der Beschwerdeführer werde das Gebiet von den umliegenden Pferdepensionsställen für den täglichen Ausritt beansprucht. Es beständen jedoch – so die Einschätzung der Fachstelle – genügend Alternativen für Ausritte in dieser Gegend und es werde als zumutbar erachtet, zeitweise auf die Bereitung des Flugsektors zu verzichten.