es kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (siehe oben; angefochtener Entscheid, S. 12). Ob es in der Praxis vorkommt, dass ein Pilot alleine auf dem Modellflugplatz anwesend ist und fliegt (d.h. keine weiteren Personen als Umfeldbeobachter eingesetzt werden können), ist nicht restlos klar. Mit einem Blick zum Modellflugplatz können die Reiter jedoch erkennen, ob ein Pilot alleine dort ist; in einer solchen Situation könnten die Reiter z.B. akustisch auf sich aufmerksam machen, wenn sie das Gelände durchqueren und sicher sein wollen, dass der allein anwesende Modellflugpilot dies erkannt hat.