um blosse "Floskeln" handelt, die unpraktikabel sind und nicht eingehalten werden können, ist nicht nachvollziehbar. AJ. (Geschäftsführerin der Beschwerdeführerin 6) hielt vor Vorinstanz fest, es werde gefährlich beim Starten und Landen und dann, wenn das Modellflugzeug vorbeifliege (Vorakten, act. 683 [Votum AJ.]). Um eine solche Gefährdung zu vermeiden, ist deshalb vorgesehen, dass beim Auftauchen eines Reiters im Flugplatzperimeter das Starten und Landen vermieden wird und bereits in der Luft befindliche Modellflugzeuge in grosser Höhe und Entfernung vom Pferd gehalten - 26 -