im Flugplatzperimeter das Starten und Landen vermieden werden müssen und bereits in der Luft befindliche Modellflugzeuge seien in grosser Höhe und Entfernung vom Pferd zu halten. So werde in der Regel eine Gefährdung von Pferd und Reiter vermieden werden können, wenn die Mitglieder der Beschwerdegegnerin – wie zugesichert – Umfeldbeobachter einsetzten, welche die Piloten rechtzeitig vor auftauchenden Reitern warnten. Es dürfe im Übrigen eine gegenseitige Rücksichtnahme erwartet werden. Reiter sollten den Flugperimeter möglichst in Gruppen und nicht in kurzen Abständen durchqueren, um den Flugbetrieb nicht durch ständige Unterbrüche übermässig zu behindern.