Auch dies schränkt den möglichen Modellflugbetrieb ein. Im Gegensatz dazu können die Pferdehalter ihre Pferde auch bei schlechtem Wetter und sogar eingeschränkt in der Dunkelheit bewegen, wie die Vorinstanz zutreffend festhält (vgl. Beschwerdeantwort Rechtsdienst Regierungsrat, S. 3).