Der Modellflugbetrieb erfolgt nur bei trockener Witterung, gemäss Einschätzung der Beschwerdegegnerin – welche auf historischen Wetterdaten beruht (siehe Evaluationsbericht, S. 17) – kann durchschnittlich an 67 Tagen pro Jahr geflogen werden. Umgekehrt formuliert steht das Gebiet "Langacher" während rund 300 Tagen pro Jahr uneingeschränkt für Ausritte zur Verfügung (vgl. angefochtener Entscheid, S. 12). Hinzu kommt, dass die Modellflugpiloten auf ausreichend Tageslicht angewiesen sind, da sie ihre Modelle nur bei gutem Sichtkontakt fliegen können. Auch dies schränkt den möglichen Modellflugbetrieb ein.