Dass (anders als beim Schiessstand) nicht weit im Voraus bekannt ist, ob und wann genau geflogen wird, trifft zwar zu. Aufgrund des aufgehängten Windsacks und der von Weitem hörbaren Flugzeugmodelle ändert dies jedoch nichts daran, dass frühzeitig feststellbar ist, dass geflogen wird. Soweit die Beschwerdeführer ausführen, es sei rund um die Uhr an 365 Tagen pro Jahr damit zu rechnen, dass geflogen werde, trifft dies nicht zu. Der Modellflugbetrieb erfolgt nur bei trockener Witterung, gemäss Einschätzung der Beschwerdegegnerin – welche auf historischen Wetterdaten beruht (siehe Evaluationsbericht, S. 17) – kann durchschnittlich an 67 Tagen pro Jahr geflogen werden.