einzig der Einsatz von Flugzeugen mit Verbrennungsmotoren sei minimal (Feiertage und Sonntage) eingeschränkt. Ein Pferdehalter wisse an keinem Tag, ob heute geflogen werde oder nicht (vgl. Beschwerde, S. 23 f.). Den Beschwerdeführern ist zwar beizupflichten, dass zwischen dem Betrieb eines Modellflugplatzes und dem - 24 -