Die Beschwerdeführer teilen diese Ansicht nicht. Der Betrieb des Modellflugplatzes sei mit dem Schiessstand nicht vergleichbar. Beim Schiessplatz seien keine Objekte am Himmel erkennbar, und im Unterschied zum Flugbetrieb sei die Lautstärke des Schiessplatzes immer gleich. Auch sei den Pferdehaltern beim Schiessplatz im Voraus bekannt, an welchen Tagen pro Jahr und zu welcher Uhrzeit geschossen werde. Dies im Gegensatz zum Modellflugplatz, welcher eine Benutzung durch Elektroflugzeuge rund um die Uhr an 365 Tagen pro Jahr zulasse; einzig der Einsatz von Flugzeugen mit Verbrennungsmotoren sei minimal (Feiertage und Sonntage) eingeschränkt.