was mit Blick auf das Urteil des Bundesgerichts 1C_250/2020 vom 25. März 2021 (Erw. 3.1 ff.) nicht zulässig sei (vgl. Beschwerde, S. 21). Sie lassen dabei jedoch ausser Betracht, dass u.a. aus früheren Verfahren gewonnene Erkenntnisse als gerichtsnotorisch (bzw. behördennotorisch) gelten und genutzt werden dürfen, ebenso berufliches Wissen von Fachrichtern (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1C_250/2020 vom 25. März 2021, Erw. 3.1 ff.). Der erwähnte Sachbearbeiter hat in seiner langjährigen Tätigkeit bereits verschiedene Beschwerdeverfahren betreffend Modellflugplätze sowie zahlreiche Beschwerden im Zusammenhang mit Pferdehaltung zuhanden des Regierungsrats behandelt.