Ausweislich der Akten klärten die Beschwerdeführer bereits im Rahmen des vorinstanzlichen Verfahrens die Möglichkeit eines Gutachtens ab. Auf eine Anfrage des Beschwerdeführers 4.1 beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Agroscope, Schweizer Nationalgestüt (SNG), antwortete die BD. am 6. April 2020: "Wir von der Beratungsstelle des Schweizer Nationalgestüts von Agroscope müssen uns in unseren Gutachten/Expertisen immer auf wissenschaftliche Kenntnisse abstützen. Leider existieren unseres Wissens kaum seriöse Forschungsarbeiten zum Thema Fluglärmbelastung von Pferden;