Sie betonte jedoch, dass im vorliegenden Gebiet ein Ausweichen auf eine weniger gute Fläche nicht möglich sei, da es sich flächendeckend um Fruchtfolgeflächen handle. Mit der Errichtung des Modellflugplatzes würden zudem keine Fruchtfolgeflächen verbraucht und dem Grundsatz des haushälterischen Umgangs mit Boden werde – u.a. mit dem Beseitigungsrevers – Rechnung getragen. Entsprechende Auflagen seien in der Baubewilligung verfügt worden (vgl. Vorakten, act. 600, 677 [Voten BC.