530 f., 535). Vorgaben zum Schutz des Bodens und der Umwelt (u.a. ökologische Ausgleichsflächen) enthält auch das Flugplatzreglement, welches integrierender Bestandteil der Baubewilligung ist (vgl. Vorakten, act. 535; Flugplatzreglement, S. 10 ff.). Die kantonale Fachstelle (Departement Finanzen und Ressourcen [DFR], Landwirtschaft Aargau) hielt im Übrigen zwar ebenfalls fest, dass Fruchtfolgeflächen von guter bis sehr guter Eignung betroffen seien. Sie betonte jedoch, dass im vorliegenden Gebiet ein Ausweichen auf eine weniger gute Fläche nicht möglich sei, da es sich flächendeckend um Fruchtfolgeflächen handle.