Die Vorinstanz hätte ein Gutachten einholen müssen. Die Pferdepensionsbetriebe würden durch den Modellflugplatz massiv gestört und ein Nebeneinander sei nicht möglich. Der Modellflugplatz könne faktisch rund um die Uhr betrieben werden, dies im Vergleich z.B. zum Schiessplatz, bei dem ein weit im Voraus bekannter Schiessplan bestehe. Auf dem Modellflugplatz könne 365 Tage im Jahr rund um die Uhr geflogen werden. Die Pferdehalter wüssten an keinem Tag, ob geflogen werde oder nicht. Die uferlosen Betriebszeiten liessen ein Nebeneinander der Pferdehalter und der Modellflieger nicht zu. Die Betriebe Z. und Q. seien durch den Modellflugplatz in ihrer Existenz gefährdet.