Richtung Süden fällt das Gelände dagegen zur AL und zum AM hin ab und es besteht ein grossräumiger sichtfreier Raum bis zum Wald am gegenüberliegenden Hang AN. Dies ist der Grund, weshalb beim Modellflugplatz "S." in Richtung Süden und somit gegen die Sonne geflogen wird, was aus Sicherheitsgründen gegen diesen Standort spricht. Die diesbezüglichen Ausführungen der Vorinstanz (Beschwerdeantwort Rechtsdienst Regierungsrat, S. 2) sind korrekt. Die Behauptung der Beschwerdeführer, die Vorinstanzen hätten "blind" auf den Evaluationsbericht abgestellt, trifft nicht zu.