Diese Beurteilung trifft zu. Der von der Vorinstanz eingereichte Kartenausschnitt (Duplik Rechtsdienst Regierungsrat, S. 2) und die im Aargauischen Geografischen Informationssystem (AGIS) abrufbaren Karten untermauern, dass die Start- und Landebahn auf einer Höhe von ca. 425 m liegt. Gegen Norden hin steigt das Gelände bis zur ca. 300 m entfernten Krete am "BA." auf ca. 450 m an, wo der Wald beginnt und die Sicht sowie den freien Flugraum begrenzt. Richtung Süden fällt das Gelände dagegen zur AL und zum AM hin ab und es besteht ein grossräumiger sichtfreier Raum bis zum Wald am gegenüberliegenden Hang AN.