weshalb dieser Standort nicht in Frage komme. Aus Sicht der Modellfliegerei sei ein Modellflugplatz mit einer Piste in West-Ost-Richtung ideal, bei welchem der von Bauten und natürlichen Hindernissen freie Flugperimeter nördlich der Start- und Landebahn liege, sodass die Piloten die Sonne im Rücken hätten und die Modellflugzeuge ungeblendet beobachten könnten. Beim Standort "S." steige das Gelände gegen Norden an, weshalb Richtung Süden, also gegen die Sonne geflogen werden müsste (angefochtener Entscheid, S. 7). Diese Beurteilung trifft zu.