Ohne Erfolg verliefen auch die Anfragen bei anderen Modellfluggruppen in der Region, ob diese Vereinsmitglieder der Beschwerdeführerin aufnehmen könnten (siehe Erw. II/3.2.2.1). In einem Umkreis von 10 km und 15 km (gegen Osten) um Möhlin/Rheinfelden eruierte die Beschwerdegegnerin sodann rund 40 grundsätzlich denkbare Standorte, welche anschliessend beurteilt wurden. Als erste und grösste Reduktion der Standorte wurden diese zunächst aus fliegerischer Sicht bewertet. Ziel der ersten Runde des Ausschlussverfahrens war, mindestens zehn Standorte für die weiterführenden Beurteilungen in die engere und somit prioritäre Auswahl zu ziehen.