Immerhin muss vor Augen gehalten werden, dass es sich bei der Beschwerdegegnerin um einen Verein mit rund 80 Mitgliedern handelt, wobei sich ca. 10 bis 20 Mitglieder regelmässig aktiv auf dem Flugfeld treffen (Evaluationsbericht, S. 14). Die Beschwerdegegnerin hat somit sehr wohl geprüft, ob ihre Vereinsmitglieder oder ein Teil davon in einer anderen bestehenden Modellfluggruppe in der Region aufgenommen werden können.