ab (Beschwerdeantwortbeilage 11 der Beschwerdegegnerin); die Absage wurde sachlich und einleuchtend begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass es sich bei dieser Absage um ein blosses "Gefälligkeitsschreiben" handelt, wie die Beschwerdeführer behaupten (Replik, S. 14). Immerhin muss vor Augen gehalten werden, dass es sich bei der Beschwerdegegnerin um einen Verein mit rund 80 Mitgliedern handelt, wobei sich ca. 10 bis 20 Mitglieder regelmässig aktiv auf dem Flugfeld treffen (Evaluationsbericht, S. 14).