Reitbetrieben könne zudem in ein weites Gebiet ausgeritten werden. Unzutreffend sei schliesslich die Behauptung, wonach an 365 Tagen pro Jahr rund um die Uhr geflogen werden könne. Durchschnittlich könne pro Jahr nur an ca. 67 Tagen überhaupt geflogen werden. Soweit die Beschwerdeführer die Parkplatzfrage beanstandeten, sei im Übrigen auch dieser Einwand unbegründet. Die Behörden hätten diesbezüglich einen erheblichen Spielraum. Es stünden genügend Flächen zur Verfügung, wo parkiert werden könne. Der Entscheid des Regierungsrats sei richtig und die Beschwerde abzuweisen (vgl. Beschwerdeantwort Beschwerdegegnerin, S. 9 ff.).