Der vorliegende Standort eigene sich besonders, da keine Schutzzone, kein Wald, tangiert werde, die Piste von Ost nach West ausgerichtet sei, weit vom Wohngebiet entfernt liege, im Bereich des Autobahnlärms sei und aufgrund der Starkstromleitung ein Fliegen nach Süden (über die Leitung und Autobahn) ausgeschlossen sei. Die Beschwerdeführer würden nicht darlegen, weshalb der Standort "Möhlin, Langacher" schlechter sein solle als der Standort "S.", wenn alle Interessen abgewogen würden. Der Standort "S." sei aufgrund der aufsteigenden Topografie als weniger geeignet ausgeschieden. Der Evaluationsbericht sei weder unvollständig noch unkorrekt.