Die Beschwerdegegnerin habe im Umkreis von 15 km um Möhlin rund 40 mögliche Standorte identifiziert und diese nach zahlreichen gewichteten Kriterien bewertet. Der Evaluationsbericht vom 26. März 2018 von 127 Seiten samt zahlreichen Beilagen begründe einlässlich, weshalb sich der schliesslich präsentierte Standort "Möhlin, Langacher" am besten eigne und mit den verschiedenen einem Modellflugplatz entgegenstehenden Interessen vereinbar sei. Von einer ungenügenden Standortevaluation könne entgegen den Behauptungen der Beschwerdeführer nicht gesprochen werden.