Das vom Gemeinderat zum integrierenden Bestandteil der Baubewilligung erklärte (vgl. Vorakten, act. 535; kommunale Akten, Beilage 20) Flugplatzreglement (Version 6.1 vom 12. Januar 2019 [nachfolgend: Flugplatzreglement]) sieht einen regulären Flugsektor in einem Halbkreis von ca. 400 m nördlich der Piste vor. Südlich der Piste besteht eine Flugverbotszone, dies wegen den zwischen der Piste und der Autobahn verlaufenden Freileitungen der Axpo/AEW und der Swissgrid. Vom Z., vom Q. und vom nächstgelegenen Hofackerquartier (am Südrand von Möhlin) ist zudem ein Mindestabstand von 250 m einzuhalten.