scheid, S. 9; Vorakten, act. 531, 532 und 535; kommunale Akten, Beilagen 18 und 20). Wenn möglich ist auf bereits befestigten Flächen zu parkieren, so z.B. auf den vorhandenen Bohrfeldern (inkl. den Zufahrtswegen) der "AK.", welche die Parkierung dort duldet (vgl. Vorakten, act. 531, 532 und 535; kommunale Akten, Beilagen 6.10, 18 und 20; angefochtener Entscheid, S. 8) (zur Parkierung siehe im Weiteren Erw. II/4).