II. 1. 1.1. Die Beschwerdegegnerin beabsichtigt im Gebiet "Langacher" auf der Parzelle Nr. 2589 einen Modellflugplatz zu errichten. Vorgesehen ist eine rund 140 m nördlich der Autobahn A3 Zürich-Basel etwa parallel zu dieser verlaufende Piste mit Rasenuntergrund von ca. 150 m Länge und 20 m Breite. Auf ein im Pistenzentrum ursprünglich geplantes 65 m langes und 6 m breites Kalandersieb auf einer 10 cm dicken Mergelschicht wurde verzichtet, nachdem das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, bauliche Eingriffe in den gewachsenen Boden abgelehnt hatte.