2. Eventualiter sei die vorliegende Angelegenheit in Gutheissung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit verbindlichen Weisungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Sub-Eventualiter sei in Gutheissung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde Ziffer 3 des angefochtenen Regierungsratsbeschlusses aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: "Die Beschwerdeführenden haben der Modellfluggruppe K. deren Parteikosten mit CHF 3'000.00 und dem Gemeinderat Möhlin dessen Parteikosten mit CHF 3'000.00 zu ersetzen und dies je unter solidarischer Haftung."