5.2. Die Einwohnergemeinde B. wird verpflichtet, A. die vor dem Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten von Fr. 32'000.00 zu ersetzen. Zustellung an: A. (Vertreter) die Einwohnergemeinde B. (Vertreter) das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignung den Beigeladenen (BVU, Rechtsabteilung) Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten