152, Beilage 11), dass der Aufwand dafür, eine Überbauung auf dem südlichen Abschnitt der Parzelle Nr. aaa an die Kanalisation, die Frischwasserleitung, die Stromleitung und die Leitung der Telekommunikationsanbieter anzuschliessen, im Eingriffszeitpunkt (März 2018) nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dem eine promovierte Architektin ETH als Fachrichterin angehört, nicht mehr gross gewesen wäre. Auch diesbezüglich hätte es für eine vollständige Erschliessung des Grundstücksteils kaum mehr als zwei oder drei Jahre gebraucht. - 36 -