5.3.3.6. Was die Erschliessungen mit Werkleitungen anbelangt, erhellt aus dem Leitungskatasterplan vom 13. März 2019 (Vorakten, act. 149, Beilage 19), der wesentlich aktueller ist als das Erschliessungsprogramm vom Februar 2002 (Vorakten, act. 152, Beilage 11), dass der Aufwand dafür, eine Überbauung auf dem südlichen Abschnitt der Parzelle Nr. aaa an die Kanalisation, die Frischwasserleitung, die Stromleitung und die Leitung der Telekommunikationsanbieter anzuschliessen, im Eingriffszeitpunkt (März 2018) nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dem eine promovierte Architektin ETH als Fachrichterin angehört, nicht mehr gross gewesen wäre.