Alternativen von den Planungsbehörden respektive dem von ihnen beauftragten Planungsbüro schon seit längerem gar nicht erst in Betracht gezogen (vgl. Vorakten, act. 152, Beilage 11, wo nur die Erschliessung über den F.-Weg [auf die G.-Strasse] erwähnt und diese als "relativ einfach" eingeschätzt wurde). Als einzig sinnvolle Variante wäre eine Erschliessung via H.-Weg und F.-Weg auf die G.-Strasse in Frage gekommen. Auch daraus lässt sich schliessen, dass die Baureife des südlichen Parzellenabschnitts im Frühjahr 2018 relativ kurzfristig hätte hergestellt werden können.