5.3.3.3 vorne), wäre der Erlass eines Erschliessungsplans zwecks Planung der internen Erschliessung dieses Parzellenabschnitts innerhalb eines Zeitraums von zwei bis drei Jahren gerechnet ab dem Datum des Eigentumseingriffs am 23. März 2018 zu bewerkstelligen gewesen. Weil es zudem ein Leichtes gewesen wäre, die bereits erstellte Hauszufahrt auf den Parzellen Nrn. ppp–mmm in diese Erschliessungsplanung zu integrieren, ist auch insoweit darauf abzustellen, dass die rechtliche Sicherstellung der Erschliessung des südlichen Abschnitts der Parzelle Nr. aaa im Zeitpunkt des Eigentumseingriffs in naher Zukunft zu realisieren gewesen wäre. Daran ändert auch das Scheitern früherer ge-