rechtskräftigen Zuweisung dieser Teilfläche zur Nichtbauzone gelöscht werden (vgl. Vorakten, act. 149, Beilagen 21–24). Die Teilflächen jjj/4, jjj/1b, jjj/2b und jjj/3b wurden später abparzelliert und entsprechen den heutigen Parzellen Nrn. ppp–mmm (Vorakten, act. 149, Beilage 25). In der damaligen Baubewilligung wurde zudem festgehalten, dass die Breite der auf diese Weise gesicherten Erschliessungsflächen den Anforderungen einer Zufahrtsstrasse gemäss VSS-Norm SN 640 045 auch für 30 Wohneinheiten auf der Parzelle Nr. aaa genüge. Die Parzellen Nrn.