Eine Überbauungsstudie oder ein Architekturwettbewerb hätte nicht vorausgesetzt werden dürfen. Insofern hinkt der Vergleich mit der Gestaltungsplanung "J.", wo offenbar beides gemacht wurde und die Planung sechs Jahre (von 2003 bis 2009) gedauert haben soll. Kommt hinzu, dass besagtes Gebiet der Darstellung der Beschwerdeführerin II zufolge erst mit der Teilrevision Zonenplan 2008 eingezont wurde (Beschwerdeantwort I, S. 35 Rz. 116). Weshalb bei der Erschliessungsplanung "E.-Weg West" vom behaupteten Vorliegen einer Variantenstudie Anfang Mai 2011 bis zum abschliessenden Vorprüfungsbericht der Abteilung Raumentwicklung des BVU vom 22. Juni 2017 über sechs Jahre verstrichen, ist nicht