Die Anforderungen an die Realisierungswahrscheinlichkeit müssen sachgerecht bleiben, denn die Umsetzung der Bauchance ist heute immer an vielfältige rechtliche Voraussetzungen und an die Mitwirkung der öffentlichen Hand gebunden; dies schliesst die Wahrscheinlichkeit des Bauens nicht aus, wenn grundsätzlich ein rechtlicher Anspruch auf die Durchführung der nötigen Verfahren und der Erteilung der Bewilligungen besteht. Die konkreten Verhältnisse beim ausgezonten Grundstück können sich aber derart ungünstig präsentieren, dass sie die Baureife und damit die Realisierungswahrscheinlichkeit ausschliessen (RIVA, Praxiskommentar RPG, a.a.O., Art. 5 N 208).