Zur Übersicht über den Stand der Erschliessung 2015 gebe es in den Vorakten verschiedene Dokumente. Aus Beilage 4 zur Duplik im vorinstanzlichen Verfahren (Vorakten, act. 152, Beilage 4) gehe hervor, dass die Parzelle Nr. aaa als "baureif in fünf Jahren" bezeichnet werde (Markierung in pink bzw. violett). Dieses Dokument stamme von der Gemeinde und sei nicht von der Beschwerdeführerin I eingereicht worden. Wer diese Markierung angebracht habe, wisse sie (die Beschwerdeführerin I) nicht. Klar sei, dass die Parzelle seitens der Gemeinde als baureif in fünf Jahren beurteilt worden sei. Diese Aussage müsse sich die Beschwerdeführerin II entgegenhalten lassen.