SN 640 045 erforderlichen Typus Erschliessungsstrasse ("Grundstückszufahrt" oder allenfalls "Zufahrtsweg"). Aus erschliessungsrechtlicher Sicht könne es deshalb keinen Unterschied machen, ob ein Einfamilienhaus oder mehrere Mehrfamilienhäuser zu erschliessen seien. Die parzelleninterne Erschliessung hätte allein in der Macht der Grundeigentümer gelegen. Dass die Erschliessung über den H.-Weg und die Parzellen Nrn. kkk–mmm nicht bis spätestens 2023 hätte rechtlich sichergestellt werden können, habe das Verwaltungsgericht im Urteil WBE.2018.181 vom 22. November 2018 nicht festgestellt. Es habe sich nur zum Zustand im Urteilszeitpunkt geäussert.