schliessung des Südabschnitts an die Hand zu nehmen, noch habe sie die Erschliessung aus eigenen Mitteln zu realisieren versucht, sondern stattdessen an der landwirtschaftlichen Nutzung des Grundstückteils festgehalten. Zwar habe sie sich dafür eingesetzt, dass die Erschliessung über den H.-Weg nicht durch den Bau der Reiheneinfamilienhäuser auf den von der Parzelle Nr. jjj abparzellierten Parzellen Nrn. nnn–ooo verunmöglicht worden sei; dies allerdings erst, als die Auszonung des Südabschnitts auf kommunaler Ebene bereits beschlossen gewesen sei.