Die strassenmässige Erschliessung sei rechtlich nicht gesichert; über die Erschliessung mit Werkleitungen bestünden widersprüchliche Angaben. Gemäss Leitungskatasterplan vom 13. März 2019 (Vorakten, act. 149, Beilage 19) durchquerten zwei Kanalisationsleistungen den südlichen Parzellenabschnitt. Entlang der Grenze zu den überbauten Parzellen Nrn. eee, fff, ggg, hhh und iii sowie entlang des E.-Wegs führten Stromleitungen. Wasserleitungen gebe es unter dem H.-Weg und entlang des E.-Wegs. Nach dem Inventarblatt zum Erschliessungsprogramm 2002 (Vorakten, act. 152, Beilage 11) fehlten jedoch im Gebiet D Erschliessungen mit - 24 -