auch ENRICO RIVA, Hauptfragen der materiellen Enteignung, Bern 1990, S. 282). Das Argument, der Grundstücksteil hätte seit 38 Jahren überbaut werden können, blendet aus, dass das Land in all dieser Zeit nicht einfach ungenutzt blieb, sondern landwirtschaftlich bewirtschaftet wurde, bis sich die Voraussetzungen dafür, zumindest für die Tierhaltung, aufgrund der Entwicklung des Baugebiets und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erschwert haben.