Zwar habe die Beschwerdeführerin I – offenbar nach einem Streit in der Familie – den Betrieb des Ökonomiegebäudes aufgegeben, was aber nichts daran ändere, dass dieses landwirtschaftlich genutzt werden könne. Um ein "ökonomisches Abbruchobjekt", wie das SKE annehme, handle es sich jedenfalls nicht. Verzichte ein Grundeigentümer auf - 19 -