De facto könne auch der schmale Streifen Land entlang der Parzelle Nr. ddd von 249 m2, welcher der Wohn- und Arbeitszone 3 (WA3) zugewiesen worden sei, von den Eigentümern nicht baulich genutzt werden, womit der Beschwerdeführerin I sogar 3'250 m2 und damit über 60% der früheren WG3-Fläche baulich nutzbares Land verloren gingen. Dieser Verlust werde durch die Zuweisung von 2'005 m2 Land zur Zentrumszone II, die keine wesentliche Verbesserung der Überbauungsmöglichkeiten gegenüber der früheren Zone WG3 beinhalte, nicht kompensiert, zumal eine Bebauung - 15 -