Die Parzelle Nr. aaa habe vor der Zonenplanrevision 2016 drei unterschiedlich nutzbare Teile aufgewiesen: den nordwestlichen Abschnitt in der Zone WG3, den südlichen Abschnitt in der Zone W2 und dazwischen denjenigen in der Landwirtschaftszone. Die drei Parzellenteile hätten aufgrund ihrer Grösse und Form abparzelliert und eigenständig genutzt werden können. Der Abschnitt in der Zone W2 sei vollständig ausgezont worden, was ohne weiteres einen schweren Eigentumseingriff im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung darstelle. Vom Abschnitt in der WG3 seien 3'001 m2 von insgesamt 5'255 m2, also nominell immerhin über 50% der Fläche, ausgezont worden.