Es war keineswegs schon seit 1996 oder 2008 klar, dass die mit der Zonenplanrevision 2016 der Landwirtschaftszone zugewiesenen Teile der Parzelle Nr. aaa aus der Bauzone hätten entlassen und stattdessen die Parzelle Nr. ccc hätte eingezont werden sollen. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass das Planungsziel, die Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung einer angemessenen Wohnqualität nach innen zu lenken (Art. 1 Abs. 2 lit. abis RPG), und der Planungsgrundsatz, Massnahmen zur besseren Nutzung der brachliegenden oder ungenügend genutzten Flächen in Bauzonen zu treffen und die Möglichkeiten zur Verdichtung der Siedlungsfläche zu nutzen (Art. 3 Abs. 3 lit. abis