Bauzone entlassen und stattdessen die Parzelle Nr. ccc einzonen müssen. Im Übrigen teilt das Verwaltungsgericht die Auffassung des SKE und der von ihm zitierten Lehrmeinungen, dass der Eigentumsinhalt mit der RPG- Revision vom 15. Juni 2012 nicht neu umschrieben wurde. Diese Revision verfolgte im Wesentlichen das Ziel, den Vollzug einer bereits bestehenden Bodenordnung zu gewährleisten (vgl. BÜHLMANN/KISSLING, a.a.O., S. 21). - 13 -