Daraus ergibt sich ein Streitwert von Fr. 6'297.00. Nicht zuletzt aufgrund der Verfahrensfehler im erstinstanzlichen Verfahren ist von einem vergleichsweise erheblichen Aufwand und einer überdurchschnittlichen Schwierigkeit auszugehen. Insgesamt rechtfertigt sich für die unentgeltliche Vertretung vor Verwaltungsgericht eine Entschädigung von Fr. 2'500.00.