1.3. Die Beschwerdestelle SPG hatte die Beschwerdeführerin zu einem Viertel als obsiegend betrachtet (vgl. angefochtener Entscheid, Erw. III/1.3). Nachdem der Beschwerdeführerin zusätzlich situationsbedingte Leistungen für das Motorfahrzeug zu gewähren sind, obsiegt sie vor der Vorinstanz unge- - 22 -