Das Arztzeugnis von Dr. med. C. vom 23. Januar 2020 bestätige, dass ein erzwungener Wohnungswechsel die labile psychische Situation der Beschwerdeführerin gefährde. Die Beschwerdeführerin lebe seit nunmehr 11 Jahren in ihrer 2-Zimmer-Wohnung und mithin seit bald 30 Jahren in Q. (vgl. Verwaltungsgerichtsbeschwerde, S. 16 ff.; Replik, S. 4 ff.).