Wegen ihrer komplexen Persönlichkeitsstörung mit rezidivierenden Panikattacken sei sie für die Allgemeinheit wenig zugänglich und zeitweise unfreundlich. Sie reagiere auf Kritik panisch oder verbal aggressiv auf Dritte. Aufgrund der mannigfachen gesundheitlichen Einschränkungen sei die Beschwerdeführerin auf Bezugspersonen angewiesen, wobei sie insbesondere von ihren Schwestern unterstützt werde, die in der Nähe wohnten. Zwei im Haus wohnende Frauen hätten ihr Nachbarschaftshilfe angeboten. Das Arztzeugnis von Dr. med. C. vom 23. Januar 2020 bestätige, dass ein erzwungener Wohnungswechsel die labile psychische Situation der Beschwerdeführerin gefährde.